https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet

„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat“, urteilte ein Weimarer Amtsrichter. Die Staatsanwaltschaft hat nun Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht. Jetzt hat der Oberlandesgerichts-Senat den Schwarzen Peter. Die Richter müssen nämlich jedes einzelne Argument des Urteils entkräften. Das ist schwierig bis unmöglich und ein Anlass, das deutsche Grundgesetz zu lieben.