https://www.achgut.com/artikel/epidemische_lage_von_maximaler_schlagseite

Das Weimarer Urteil, das den Lockdown für verfassungswidrig erklärte, berief sich dabei auf anerkannte Institutionen und Forscher. Und unter normalen Umständen wäre dies auch ausreichend. Noch aber gilt den deutschen Gerichten das RKI als wissenschaftlicher Hohepriester der Corona-Krise und damit als allein zulässige Quelle. Eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ wird allerdings auch vom Robert-Koch-Institut mit dessen traditionellen und bewährten Methoden der Seuchenüberwachung überhaupt nicht erfasst.