Das Zürcher Verwaltungsgericht pfeift den Regierungsrat zurück. Das im März erlassene Kundgebungsverbot von 15 Personen verstösst gegen die Bundesverfassung.
Das Zürcher Verwaltungsgericht pfeift den Regierungsrat zurück. Das im März erlassene Kundgebungsverbot von 15 Personen verstösst gegen die Bundesverfassung.