Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte sich nun in einem Urteil hinter den Weimarer Mut-Richter und sein Sensations-Urteil. Bei den Corona-Maßnahmen für Schulkinder sind sehr wohl die Familiengerichte zuständig, da es um das Kindeswohl geht.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte sich nun in einem Urteil hinter den Weimarer Mut-Richter und sein Sensations-Urteil. Bei den Corona-Maßnahmen für Schulkinder sind sehr wohl die Familiengerichte zuständig, da es um das Kindeswohl geht.