Ein Weimarer Richter setzt zum Rundumschlag an. Politiker hätten am 22. März 2020 keinen Lockdown verhängen dürfen. Auch das RKI habe versagt.
Ein Weimarer Richter setzt zum Rundumschlag an. Politiker hätten am 22. März 2020 keinen Lockdown verhängen dürfen. Auch das RKI habe versagt.