Weil seine beiden Söhne an der Schule eine Maske tragen müssen, reichte ein Thurgauer Familienvater gegen den Schulpräsidenten eine Anzeige wegen Nötigung ein. Doch weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte sehen den Tatbestand als erfüllt.
Weil seine beiden Söhne an der Schule eine Maske tragen müssen, reichte ein Thurgauer Familienvater gegen den Schulpräsidenten eine Anzeige wegen Nötigung ein. Doch weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte sehen den Tatbestand als erfüllt.