Das Oberlandesgericht Thüringen hat den umstrittenen Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen gekippt. Damit gab es einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministeriums statt. Zugleich ließ es den Gang zum Bundesgerichtshof zu - wegen der ´grundsätzlichen Bedeutung´.