https://2020news.de/familiengerichte-sind-fuer-%c2%a7-1666-bgb-zustaendig/

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Juni 2021 entschieden, dass Verfahren, die aufgrund einer Anregung gem. § 1666 BGB vor dem Familiengericht anhängig sind, nicht an das Verwaltungsgericht verwiesen werden können. Die Familiengerichte bleiben also zur Entscheidung über eine mögliche Kindswohlgefährung berufen. In der Pressemitteilung heisst es: “Zwar ist eine Verweisung für das Gericht, […]